1. Überwachung von Dienstleistern
Großunternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Dienstleister die NIS2 Anforderungen erfüllen. Die konkreten Maßnahmen hierfür sind:
- Due-Diligence Prüfungen: Unternehmen sollen bei der Auswahl von Dienstleistern
gründliche Sicherheitsüberprüfungen durchführen. - Vertragliche Verpflichtungen: Sicherheitsanforderungen und Meldepflichten
sollten vertraglich geregelt werden. - Regelmäßige Audits: Unternehmen sollen bei den Dienstleistern regelmäßige
Sicherheitsbewertungen und Audits durchführen. - Monitoring-Systeme: Unternehmen sollen Systeme implementieren zur
kontinuierlichen Überwachung der Sicherheitsleistung der Dienstleister.