Allgemeine Geschäftsbedingungen
fernao somnitec AG
1. Anwendungsbereich
Wir freuen uns, dass Sie mit fernao somnitec AG Geschäfte tätigen und danken Ihnen für das Vertrauen in unsere Produkte und Dienstleistungen. Ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung in einem Vertrag gelten die vorliegenden AGB zwischen der fernao somnitec AG («Somnitec») mit Sitz in Gerlafingen, Schweiz, und der Person, Gesellschaft oder Organisation («Kunde»), welche Zugang zu den Produkten oder Dienstleistungen der Somnitec hat, als vereinbart.
2. Leistungsgegenstand
Art und Umfang der von Somnitec zu liefernden Produkten und/oder erbringenden Dienstleistungen („Leistungen“) sind im Vertrag und ggf. dazugehörenden Anhängen geregelt. Somnitec wird sich angemessen bemühen, ihre Verpflichtungen termingerecht zu erfüllen, haftet jedoch nicht für Leistungs- oder Lieferverzögerungen aufgrund unabwendbarer Ereignisse, die ausserhalb ihrer Kontrolle und nicht mit zumutbaren Mitteln zu vermeiden sind (z.B. Naturereignisse, Unfälle, Streik, Krieg, Epidemien, Pandemien, Transportverzug, Rohmaterialienmangel und deren Folgen).
3. Hardware und Software («Produkte»)
Mit Lieferung des Produkts gilt der Vertrag als erfüllt. Somnitec schliesst jegliche Gewährleistung für Mängel aus, sofern gesetzlich zulässig. Für Garantieleistungen sind ausschliesslich die von den jeweiligen Lieferanten oder Herstellern gewährten Garantiebedingungen massgebend.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die vom Kunden für die Leistungen zu bezahlende Vergütung ergibt sich aus dem Vertrag. Sämtliche Preise verstehen sich netto in Schweizer Franken (CHF), exkl. Mehrwertsteuer. Die Bezahlung erfolgt bei Unterzeichnung des Vertrages (bei Lieferungen), monatlich nach Aufwand oder gemäss separat vereinbartem Zahlungsplan. Rechnungen sind vom Kunden innert 30 Tagen, ab Rechnungsdatum, ohne Abzug zahlbar. Zeit für Reisen im Auftrag des Kunden gilt als Arbeitszeit und wird dem Kunden zum hälftigen Stundentarif (Standardsatz der Somnitec) in Rechnung gestellt. Reisespesen werden dem Kunden nach dem Spesenreglement der Somnitec verrechnet. Somnitec behält sich jederzeit eine Preisanpassung vor, falls sich zwischen dem Zeitpunkt des Angebots und der vertragsmässigen Erfüllung die Preise des Herstellers, Lohnansätze, die Material- oder Energiepreise oder die Wechselkurse ändern.
5. Eigentumsvorbehalt
Somnitec bleibt alleinige Eigentümerin der gesamten Lieferung und Leistung, bis sie die Zahlungen gemäss Vertrag vollständig erhalten hat. Somnitec ist jederzeit berechtigt, auf Kosten des Kunden den Eigentumsvorbehalt in entsprechenden öffentlichen Registern eintragen zu lassen. Der Kunde bevollmächtigt Somnitec unwiderruflich in seinem Namen alle Erklärungen abzugeben und Rechtshandlungen vorzunehmen, welche für die gültige Eintragung eines Eigentumsvorbehaltes nach der jeweils an-wendbaren Rechtsordnung nötig sind. Der Kunde hat die gelieferten Gegenstände auf seine Kosten während der Dauer des Eigentumsvorbehalts instand zu halten und zugunsten von Somnitec gegen Diebstahl, Feuer, Wasser und sonstige Risiken angemessen zu versichern.
6. Abnahme und Gewährleistung
Somnitec erbringt Dienstleistungen im Auftragsverhältnis mit der geschäftsüblichen Sorgfalt. Sofern anwendbar, vereinbaren die Parteien den Abnahmeprozess und die Abnahmekriterien separat. Somnitec leistet Gewähr, dass bei Dienstleistungen im Werkvertragsverhältnis die erzielten Resultate im Zeitpunkt der Abnahme den vertraglichen Erfüllungskriterien entsprechen. Bei Eintritt und Mitteilung eines reproduzierbaren Mangels steht dem Kunden, anstelle der Gewährleistungsansprüche des Obligationenrechts, ausschliesslich das Recht auf Nachbesserung zu. Die Klagen auf Gewährleistung wegen Mängel verjähren mit Ablauf von drei Monaten seit Abnahme. Somnitec übernimmt keine Gewährleistung für eine ununterbrochene und problemfreie Leistungserbringung. Im Falle von Leistungsunterbrüchen, z.B. infolge technischer Probleme oder Wartungsarbeiten (auch von Dritten, insbesondere Anbieter verwandter Telekommunikationsdienstleistungen), hat der Kunde keinerlei Ansprüche gegen Somnitec.
7. Schutz-und Nutzungsrechte
Alle Schutzrechte (Immaterialgüter- und Leistungsschutzrechte, einschliesslich Patentrechte, sowie Anwartschaften an solchen) an den unter dem Vertrag entstandenen Arbeitsresultaten in schriftlich und/oder maschinell lesbarer Form (inkl. sämtlicher Dokumentationen) verbleiben bei Somnitec. Der Kunde hat das Recht, die Arbeitsresultate und die übrigen vertragsgegenständlichen Leistungen während der Dauer des Vertrages intern für sein Unternehmen zu nutzen. An Standardsoftware erhält der Kunde ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares, örtlich und zeitlich unlimitiertes Nutzungsrecht. Bei einem Mietmodell ist das Nutzungsrecht zeitlich auf die Gültigkeit des Vertrages beschränkt. Die Software bleibt Eigentum der Somnitec oder des Drittherstellers.
8. Datenschutz
Die Bearbeitung von Personendaten im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages unterliegt der Datenschutzerklärung der Somnitec, aktuell abrufbar unter folgendem Link:
9. Haftung
Die Haftung der Somnitec und ihrer Erfüllungsgehilfen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Somnitec und ihre Erfüllungsgehilfen schliessen, soweit gesetzlich zulässig, die Haftung für entgangene Gewinne, indirekte, mittelbare oder Folgeschäden, Verlust oder Beschädigung von Daten und Ansprüche Dritter vollumfänglich aus.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Anwendbar ist Schweizer Recht, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts. Gerichtsstand ist der Sitz der Somnitec.
Stand: 01.09.2023